Geburtshilfliche Leistungen

Sie sind schwanger – herzlichen Glückwunsch!

In unserer Praxis begleiten wir Sie und Ihren Partner/Ihre Partnerin gemeinsam mit unseren freiberuflichen Hebammen sachkundig und einfühlsam in der Schwangerschaft sowie zu Fragen der Geburt, Wochenbett und Stillzeit.

Jede Schwangerschaft ist anders – die für Sie „richtige“ Betreuung hängt auch von Ihren Bedürfnissen ab. Wir möchten Ihnen behilflich sein, Ihren individuellen Weg in dieser besonderen Zeit zu gestalten und das für Sie richtige Maß medizinischer Sicherheit zu finden, um einen möglichst ungestörten Schwangerschaftsverlauf zu erleben. Bitte besprechen Sie mit uns Ihre Erwartungen und Wünsche, stellen Sie alle Fragen und scheuen Sie sich nicht, über Beschwerden oder familiäre Probleme mit uns zu reden, wenn Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.

Auch wenn eine Schwangerschaft meistens ein Grund zu großer Freude ist, können auch Ängste, Sorgen und Bedenken auftreten. Sie sollten kein schlechtes Gewissen haben – sind diese Gefühle doch eine angemessene Reaktion auf die grundlegenden Veränderungen, die eine Schwangerschaft – und besonders die erste Schwangerschaft – mit sich bringt.

Folgende Symptome sollten Sie nicht beunruhigen, sie zählen zu den typischen Veränderungen der Frühschwangerschaft

  • Müdigkeit, vor allem in den Abendstunden
  • Übelkeit und leichtes Erbrechen
  • Leichtes Ziehen im Unterbauch durch das rasche Wachstum der Gebärmutter
  • Druckgefühl auf der Blase und häufiges Wasserlassen
  • Spannungsgefühl in den Brüsten.

Bei Veränderungen, die Sie nicht einordnen können, melden Sie sich bitte bei uns.

In dringenden Notfällen, z.B. einer Blutung, können Sie uns zu unseren Sprechzeiten direkt in unserer Praxis erreichen. Außerhalb unserer Sprechstundenzeiten wenden Sie sich bitte an eine der geburtshilflichen Kliniken.

Die Schwangerenvorsorge wird von uns nach den gültigen Mutterschaftsrichtlinien durchgeführt.

Wenn wir mit Ultraschall im 2. Monat eine intakte Schwangerschaft mit Herzaktionen in Ihrer Gebärmutter festgestellt haben, erfolgt die erste Laborkontrolle und das Anlegen Ihres Mutterpasses.

Folgende Untersuchungen erfolgen beim Anlegen des Mutterpasses routinemäßig

  • Die Blutgruppe und Antikörper gegen Blutgruppeneigenschaften werden bestimmt
  • Der Rötelnschutz und der Impfpass werden überprüft
  • Lues (=Syphilis) wird ausgeschlossen
  • Wenn Sie keine Einwände haben, wird ein HIV Test gemacht, um gegebenenfalls das ungeborene Kind so gut wie möglich vor einer Übertragung zu schützen, aber auch um das Infektionsrisiko von Hebammen und GeburtshelferInnen zu verringern.
  • Ein Chlamydientest wird durchgeführt.
  • Zudem erfolgen eine vollständige gynäkologische Untersuchung, eine
  • Krebsfrüherkennungsuntersuchung sowie das Abtasten der Brust.

Im Mutterpass werden alle Untersuchungsergebnisse dokumentiert, so dass Sie selbst, wie auch ÄrztInnen und Hebammen, die Sie im Verlaufe Ihrer Schwangerschaft konsultieren, über alle notwendigen Informationen verfügen. Sie sollten dieses Dokument immer bei sich haben und zu jeder Vorsorgeuntersuchung mitbringen.

Zu den Vorsorgemaßnahmen gehören

  • Gespräche mit einer Ärztin oder der Hebamme
  • Kontrolle und Dokumentation von Gewicht, Blutdruck und Wachstum der Gebärmutter
  • Urinkontrolle auf Blut, Eiweiß, Zucker und Entzündungszeichen
  • kleines Blutbild mit Kontrolle des Hb (Hämoglobin) zum Ausschluss einer Blutarmut
  • (Anämie) und eines Eisenmangels je nach Ausgangswert alle 4–8 Wochen
  • Etwa ab der 14. Woche das Abhören der kindlichen Herztöne
  • Die Ultraschalluntersuchungen in der 9.–12., ca. 20. und ca. 30.
  • Schwangerschaftswoche (SSW)
  • Zum Ausschluss eines Schwangerschaftsdiabetes wird ein Glucosebelastungstest
  • (OGTT) in der 24—28. SSW angeboten.
  • Sollte Ihre Blutgruppe Rhesus negativ sein, bekommen Sie ggf. bei Blutungen, bei einer Fruchtwasseruntersuchung (Amniocentese) und in der 28. SSW eine Spritze, die eine unerwünschte Antikörperbildung gegen Blutgruppenbestandteile Ihres Kindes unterdrückt.
  • Wenn Ihre Blutgruppe Rhesus negativ ist können wir ab der 20. SSW im mütterlichen Blut die Blutgruppe des Kindes testen lassen. Dann entfällt ggf. die Rhesus-Prophylaxe.
  • Seit 2021 wird eine Auffrischungsimpfung gegen Keuchhusten (Pertussis in Kombination mit Polio, Diphterie und Tetanus) im letzten Drittel der Schwangerschaft empfohlen.
  • Eine Kontrolle auf Hepatitis B erfolgt nach der 32. SSW.
  • Ein CTG (CardioToko Gramm = Kontrolle der kindlichen Herztöne mit Registrierung der Wehentätigkeit und Kindsbewegungen) wird meist ab der 34./35. SSW alle 2 Wochen geschrieben, bei medizinischer Notwendigkeit auch früher.

Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Toxoplasmose- und Streptokokken-Test im Erstattungsverfahren. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.

Die Vorsorgeuntersuchungen werden bis zur 30. Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen durchgeführt, danach alle 2 Wochen. Bei Risikoschwangerschaften können Kontrollen in kürzeren Abständen und weitere Untersuchungen erforderlich sein. Wir beraten Sie in diesem Fall gezielt zu den für Sie wichtigen Fragestellungen.

Bei jeder Untersuchung steht ausreichend Zeit für ein Gespräch zur Verfügung. Sie sind die Expertin für Ihre Schwangerschaft! Ihre Beobachtungen sind uns außerordentlich wichtig. Pflegen Sie Ihr persönliches Gespür und den intensiven Kontakt zu Ihrem Kind!

Bei allen Terminen ist Ihr Partner/Ihre Partnerin herzlich willkommen – wir freuen uns, wenn Sie die Schwangerschaft gemeinsam erleben und gestalten!

Wahlleistungen sind Privatleistungen, deren Kosten nicht von der Kasse getragen werden. Normalerweise sind Wahlleistungen in der Schwangerschaft nicht erforderlich. Was medizinisch notwendig und sinnvoll ist, wird von allen gesetzlichen Krankenkassen finanziert.

Trotzdem können Sie Wahlleistungen (Besondere Leistungen) in Anspruch nehmen, wenn Sie es wünschen.